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   OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90   

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OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90 (https://dejure.org/1991,3393)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.1991 - 4 W 823/90 (https://dejure.org/1991,3393)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - 4 W 823/90 (https://dejure.org/1991,3393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 42

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 191
  • MDR 1991, 448
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90
    Wenn jedoch - wie hier - ganz besondere Umstände vorliegen, nach denen das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt, so ist die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt (vgl. BayObLG, DRiZ 1977, 244, 245; Zöller-Vollkommer, ZPO, 16. Aufl., § 42 Rdnr. 24).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 34/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Nichtberücksichtigung eines

    Zwar kann das rücksichtslose Übergehen eines berechtigten Terminwunsches eines auswärtigen Beteiligten im Einzelfall einen Grund i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO darstellen (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, Beschluss vom 25.10.1999 - 9 WF 117/99, BeckRS 1999, 10429 unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 191, wobei der 1. Familiensenat es noch für zumutbar hält, wenn ein Verfahrensbevollmächtigter etwa gegen 05:00 Uhr morgens aufstehen muss, um rechtzeitig zum Termin zu gelangen).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    2 Z 118/89">MDR 1990, 343; KG KGR 1994, 202; OLG Brandenburg, OLGR 1998, 465; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 35; OLG Köln [14. Senat], NJW-RR 1997, 828; OLG Köln, [16. Senat], OLGR 1995, 61; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 191; MK/Feiber, ZPO, 2. Auflage 2000, § 42 Rn 29).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und/oder sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (BayObLG DRiZ 1977, 244 (245); OLG Koblenz NJW-RR 1992, 191 ).
  • OLG Brandenburg, 25.10.1999 - 9 WF 117/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anspruch auf

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  • LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Solche besonderen Umstände sind auch in diesem Zusammenhang nur anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 105/01

    Ablehnung eines Richters am Sozialgericht wegen Besorgnis der Befangenheit

    Solche besonderen Umstände sind anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.1999 - 3 W 10/99

    Gründe für einen Befangenheitsantrag; Zweifel an der Unparteilichkeit des

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  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01
    Solche besonderen Umstände sind anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
  • LG Düsseldorf, 04.01.2001 - 24 Sa 7/00

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit;

    Unter bestimmten Umständen kann das prozessuale Vorgehen des Richters jedoch den Anschein der Willkür erwecken, so dass sich dadurch für die betroffene Partei der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängt (OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 191 [OLG Koblenz 21.01.1991 - 4 W 823/90] ).
  • BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95
    Eine verfahrensrechtlich fehlerhafte Sachbehandlung rechtfertigt für sich allein regelmäßig nicht die Befürchtung, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BayObLG WuM 1993, 456/457; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 6 Rn. 47).
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Rechtsprechung
   EGH Berlin, 14.02.1991 - I EGH 6/90   

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EGH Berlin, 14.02.1991 - I EGH 6/90 (https://dejure.org/1991,8031)
EGH Berlin, Entscheidung vom 14.02.1991 - I EGH 6/90 (https://dejure.org/1991,8031)
EGH Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - I EGH 6/90 (https://dejure.org/1991,8031)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 846
  • MDR 1991, 448
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 42/14

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Weiterleitung von Stellungnahmen des

    Der Kläger erhält insofern bereits durch den Feststellungsantrag zu 1 hinreichenden Rechtsschutz (vgl. EGH Berlin, NJW 1992, 846: Zulässigkeit der auf die Feststellung eines Verstoßes gegen § 76 Abs. 1 BRAO gerichteten Feststellungsklage, wenn der Betroffene andernfalls keinen Rechtsschutz hätte).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 46/05

    Auskunftspflicht einer Rechtsanwaltskammer

    Auch aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte Berlin (Beschluss vom 14. Februar 1991 I EGH 6/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 846) und der berufsrechtlichen Literatur ergibt sich nichts anderes.
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